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Umzug von Deutschland in die Schweiz: Das müssen Sie wissen

in Blog 15. November 2016

Die Schweiz erfreut sich insbesondere bei deutschen Staatsbürgern seit Jahren grosser Beliebtheit. Daher spielen nicht wenige Menschen mit dem Gedanken, in die Schweiz auszuwandern. Ist dann ein neuer Job gefunden oder eine Versetzung beim alten Arbeitgeber genehmigt, kann das Ganze in die Tat umgesetzt werden. Doch halt: So einfach ist das nicht. Im Rahmen einer Auswanderung von Deutschland in die Schweiz ist einiges zu beachten. Was genau, das erfahren Sie hier:

Die Zollformalitäten

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Umzugsgütern in die Schweiz zollfrei. Unter Unzugsgütern versteht man dabei Waren für die persönliche Lebenshaltung und den Hausrat. Der Einreisende ist jedoch verpflichtet, eine Liste über das sogenannte Übersiedlungsgut zu erstellen. Umzugsgüter werden anhand dieser Liste stichprobenartig überprüft, daher sollten auch die Kisten mit entsprechenden Nummern versehen werden.

Einreisezeit beachten

Ein Umzug in die Schweiz kann grundsätzlich nur zu den Schalteröffnungszeiten des Zolls durchgeführt werden. Diese Öffnungszeiten lassen sich hier einsehen:

http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/04051/index.html?lang=de

Wichtige Dokumente bereitlegen

Für den Umzug sollten die notwendigen Dokumente bereitgelegt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, die Gültigkeit der Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass etc.) zu überprüfen und die Dokumente ggf. verlängern zu lassen.

Einfuhrbestimmungen für Fahrzeuge beachten

Um ein Fahrzeug als Übersiedelungsgut in die Schweiz einzuführen, muss ein separater Vordruck innerhalb des Abfertigungsantrages eingereicht werden. Grundsätzlich gilt: Das Fahrzeug kann nur durch den Eigentümer in die Schweiz eingeführt werden und muss seit mindestens sechs Monaten in dessen Besitz sein. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Einfuhrabgaben gezahlt werden.

Haustiere

Für die dauerhafte Einfuhr von Hunden, Katzen und anderen Haustieren in die Schweiz gibt es feste Bestimmungen, die u. a. beim Bundesamt für Veterinärwesen erfragt werden können. So sind z. B. bei Hunden eine gültige Tollwutimpfung, ein EU-Heimtierpass, ein Mikrochip und die Anmeldung beim Schweizer Zoll erforderlich, um das Tier einführen zu dürfen. Zudem muss der Hund durch einen Tierarzt bei in der Schweizer Hundedatenbank (Anis) gemeldet werden.

Andere Angebote der Alexander Keller AG: Umzugsunternehmen, Zügelunternehmen