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Wer bezahlt oder haftet bei Umzugsschäden?

in Blog 5. Juli 2016

Die Frage nach der Haftung kann auf zwei verschiedene Arten beantwortet werden. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob man eine Umzugsfirma für die Durchführung des Umzuges beauftragt hat oder aber den Umzug mit Freunden organisieren musste. Hier sind also die allgemeinen Haftungsregelungen unterschiedlich zu betrachten. In nachfolgendem Artikel erhalten Sie also einen Überblick über die gesetzliche Lage in Deutschland und Informationen zu eventuellen Zusatzversicherungen. Dieses Wissen kann Ihnen im Notfall viel Geld und Ärger ersparen. Wer nun denkt, bei einem Umzug passieren keine Schäden, der irrt. Bei fast jedem Umzug geht mindestens ein Gegenstand zu Bruch – jetzt kommt es darauf an, ob es sich um einen wertvollen Gegenstand ober um einen zerbrochenen Teller handelt.

Haftung bei Umzugsschäden nach Beauftragung einer Firma

Werden durch die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens Schäden an Umzugsgütern verursacht, so haftet grundsätzlich die Firma für den entstandenen Schaden. Dies ist sogar im Handelsgesetzbuch fest verankert, die Grundhaftung für Umzugsfirmen beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Sollten die Gegenstände jedoch wertvoller sein, so empfehlen sich zusätzliche Transportversicherungen. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass Sie die Mitarbeiter vorab darüber informieren, dass es sich nun um ein sehr wertvolles Gut handelt. Dann wird schon einmal mit einer ganz anderen Vorsicht an den Gegenstand herangetreten.

Tipp: Lesen Sie sich vorab die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Transportfirma durch. So können Missverständnisse mit Unternehmen gar nicht erst auftauchen. Bei einigen Firmen steht dort nämlich, dass diese überhaupt keine Haftung für Schäden übernehmen, sobald diese aufgrund unabwendbarer Ereignisse zustande gekommen sind. Beispielsweise geht es hier um Naturgewalten oder Schäden von Dritten. Ausserdem sin den AGB auch die Reklamationszeiträume festgelegt, in denen Schäden der Umzugsfirma gemeldet werden müssen. Ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf Haftung seitens der Firma.

Sie sollten auch unterscheiden, wie und wann die Haftung an Schäden von der Firma zu tragen ist. Sollten Sie die Firma lediglich zwecks des Transports von A nach B beauftragt haben, so haftet die Firma nicht für Schäden, die während der Fahrt innerhalb der Kartons entstehen. Beauftragen Sie jedoch die Firma auch damit, die Umzugsgüter zu verpacken, haftet die Firma auch für Verpackungsschäden.

Aus der Haftung ausgenommen sind in der Regel Tiere, Pflanzen und Wertgegenstände. Erleidet beispielsweise das Haustier einen Schock, weil es den Umzug stressbedingt nicht verkraftet, so bezahlt die Firma oder das Umzugsunternehmen nicht die entstandene Tierarztrechnung. Unter Wertgegenstände verstehen wir beispielsweise Juwelen oder Kunstgegenstände – einige Unternehmen übernehmen allerdings auch hierfür die Haftung oder verweisen auf eine Zusatzversicherung.

Am aller besten ist es jedoch, wenn Sie vorab die Haftungslage mit dem Unternehmen besprechen und sich dies anhand der AGB´s bestätigen lassen.

Haftung bei Umzugsschäden mit privaten Helfern

Freunde investieren freiwillig ihre Zeit in die Hilfe beim Umzug – dementsprechend ist aber auch die Haftung eingeschränkt. In den meisten Fällen besitzen die Umzugshelfer eine eigene private Haftpflichtversicherung und sind bereit den Schaden über diese abzuwickeln. Alles andere wäre eher unangebracht und unangenehm für die Freundschaft.

Haftung bei Umzugsschäden die man selbst verursacht hat

Hier ist die Rechtslage eindeutig: Schäden die aufgrund eigenem Fehlverhalten aufgetreten sind, sind auch selbst verschuldet. Das heisst, Sie selbst müssen sich um den Schaden kümmern und können sonst niemanden dafür belangen. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben so dürfte diese für die meisten Schäden ausreichend sein.

Es zahlt sich in jedem Fall aus, sich mit der Thematik etwaiger Umzugsschäden im Vornherein auseinander zu setzen. Professionelle Umzugsunternehmen sind meist mit Vollprofis ausgestattet und nur selten passieren diesen unvorhergesehene Unfälle mit dem Umzugsgut. Sollte es dennoch mal passieren, so ist es gut zu wissen, dass Sie sich vorher bereits mit der Rechtslage auseinander gesetzt haben.