OFFERTE ANFORDERN

Anspruch auf Urlaub bei Umzug

in Blog 16. Oktober 2016

Ein Umzug kostet in der Regel nicht nur eine Menge Geld, sondern vor allem auch viel Zeit. Von der Planung angefangen, bis hin zum eigentlich Umzug und allem was danach noch anfällt. Wer berufstätig ist, der muss seinen Umzug entweder aufs Wochenende legen, oder aber Urlaub nehmen. Einen Anspruch auf freie Tage bei einem Umzug sind allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Doch wann besteht eigentlich ein Anspruch auf einen Sonderurlaub wegen einem Umzug? Wie viel Sonderurlaub wird normalerweise gewährt und welche zusätzlichen Regelungen zum Sonderurlaub sollten Sie kennen?

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bei Umzug?

Gerüchten zufolge besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub bei einem Umzug. Wie Sie diesem Satz allerdings schon entnehmen können, handelt es sich hierbei nur um Gerüchte, denn die Realität sieht leider etwas anders aus. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht laut Bundesurlaubsgesetz und BGB nicht. Es gilt: Nur wer aus persönlichen Gründen unverschuldet und verhältnismässig nicht erhebliche Zeit an seiner Arbeit gehindert ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dazu zählen beispielsweise aber eher Todesfälle aus der Familie, die Geburt eines Kindes oder die Erkrankung eines Kindes. Ein privater Urlaub zählt also nicht zu den Bedingungen, die eine bezahlte Freistellung gewährleisten. Anders sieht es aber aus, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist und objektiv während der Arbeitszeit notwendig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn für die Versetzung innerhalb eines Unternehmens ein Standortwechsel notwendig ist. Dann muss der Arbeitgeber den Urlaub für den Zügeln gewähren.

Wie lange kann Sonderurlaub bei Umzug gewährt werden?

Auch die Dauer des gewährten Sonderurlaubes bei einem tatsächlichen Anspruch ist nicht wirklich gesetzlich geregelt. Normalerweise kann der Arbeitnehmer mit einem Tag Sonderurlaub rechnen, wenn der Umzug Innerorts stattfindet. Sogar zwei Tage Urlaub können gewährt werden, wenn der Umzug zum Beispiel in einer anderen Stadt erfolgen muss. Letztendlich und nicht selten hängt die Dauer des Urlaubes aber auch vom Verhältnis zwischen Chef und Arbeitnehmer ab.

Gibt es Sonderregelungen zum Sonderurlaub?

Natürlich können auch zusätzliche Regelungen zum Sonderurlaub gelten, nämlich dann, wenn zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer eigene Bestimmungen diesbezüglich festgelegt wurden. Hier hilft zur Aufklärung natürlich nur ein Blick in den Arbeitsvertrag und auch die Personalabteilung oder der Betriebsrat kann unter Umständen weiterhelfen. Ein offenes Gespräch mit dem Chef hat natürlich auch noch niemandem geschadet. Darüber hinaus ist der Umgang mit Sonderurlaub bei Umzug in den vielen Fällen auch durch einen geltenden Tarifvertrag geregelt.

Andere Angebote der Alexander Keller AG: