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Umzug Corona Schweiz – was ist zu berücksichtigen?

in Blog 11. April 2022

Ein Umzug in die Schweiz steht bevor? Dann interessieren Sie sich sicherlich auch für die Coronaregeln, denn es wäre ärgerlich, wenn es an der Grenze zu möglichen Problemen kommt, wodurch der gesamte Umzug in Verzug gerät. Die Schweiz ist eines der ersten Länder in Europa jedoch gewesen, welche die Regelungen massiv eingeschränkt haben. Es gibt kaum noch Regeln, selbst eine Quarantäneregelung wurde abgeschafft.

Folgendes gilt in der Schweiz (Änderungen jederzeit, aber möglich!):

  • Einreise ohne Auflagen möglich
  • Alle Coronabeschränkungen wurden im Land abgeschafft
  • Corona-Inzidenz ist weiterhin auf hohem Niveau

Corona-Einreise in die Schweiz für einen Umzug

Die Einreisevorschriften wurden von der Schweizer Regierung aufgehoben, somit müssen keine Testnachweise vorgelegt werden, ebenso sind auch Impfnachweise nicht mehr notwendig. Zudem hat das Auswärtige Amt in Deutschland die Reisewarnung aufgehoben, dies ist interessant bezüglich möglicher Versicherungen. Weiterhin ist die Schweiz auch kein Hochrisiko-Gebiet, auch kein Virusvarianten-Gebiet. Eine Quarantänepflicht nach der Einreise oder gar bei einem positiven Testergebnis, gibt es nicht. Das vereinfacht den Umzug ungemein.

Angenommen, der Umzug aus Deutschland in die Schweiz ist abgeschlossen und es wird Familie besucht, dann ist ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest für Ungeimpfte notwendig. Geimpfte und Genesene müssen kein Testergebnis vorlegen. Kinder unter 12 Jahren unterliegen ebenfalls keinem Nachweis. All diese Regelungen können sich zwischenzeitlich bereits geändert haben, daher ist sich vor Abreise nochmals an offizieller Stelle zu informieren.

Wann wurden die Coronaregeln in der Schweiz aufgehoben?

Die Coronaregeln in der Schweiz wurden am 1. April 2022 aufgehoben, somit ist auch eine Maskenpflicht nicht mehr existent. In Innenbereichen wie etwa in Restaurants wurde die Maskenpflicht bereits vor einiger Zeit aufgehoben. Ein Testnachweis oder ein Impfzertifikat sind seither auch nicht mehr notwendig, ebenso gibt es auch keine Kontaktbeschränkungen mehr.

Umzug in die Schweiz gestaltet sich unkompliziert

Dies bedeutet wiederum, dass der Umzug in die Schweiz äusserst unkompliziert möglich ist. Damit entfallen weitere Bereiche, die zuvor erledigt wären, müssten, da das Testen ebenfalls viel Zeit in Anspruch nimmt. Diese Zeit kann jetzt in den Umzug investiert werden.

Was wird noch für den Umzug in die Schweiz benötigt?

Völlig ohne Bürokratie ist ein Umzug in die Schweiz nicht möglich, es bedarf auch weiterhin diverse Unterlagen, welche im Idealfall in dreifacher Ausführung mit Originalunterschrift jeweils auf dem Zollformular breit liegen.

Beigelegt werden müssen Personalausweiskopie des Antragstellers, Vollmacht des Antragstellers für die Verzollung, Kopie des Arbeitsvertrages sowie Abmeldung vom bisherigen Wohnsitz in Deutschland mitsamt Miet- oder Kaufvertrag des neuen Wohnsitzes in der Schweiz. Eine Inventarliste mit allen Gegenständen, welche sich im Transporter oder Lkw befinden, ist ebenfalls anzulegen.

Die Kosten für einen Transport aus Deutschland in die Schweiz können reduziert werden, wenn beispielsweise jede Woche Beiladungen hinzugefügt werden. Wir leisten Beiladungen beinahe wöchentlich und können somit die Transportkosten für Sie senken. Der Umzug an sich erstreckt sich aber somit jedoch über mehrere Wochen, das könnte zum Ärgernis werden.

Wir empfehlen daher, dass direkt für den Umzug zugleich auch der Transport von A nach B gebucht wird. Wenn Sie Interesse an dieser Leistung haben, können Sie sich bei uns eine unverbindliche Offerte einholen.

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