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Umzug von Deutschland in die Schweiz

in Blog 11. Mai 2022

Sie planen einen Umzug aus Deutschland in die Schweiz? Unser Umzugsunternehmen befindet sich in der Schweiz und unterstützt seit Jahren auch bei einem Fernumzug. Da die Schweiz kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, gibt es gewisse Aspekte zu berücksichtigen, dies ist vorwiegend bei Einfuhrbestimmungen zu berücksichtigen.

Die Gründe, um in die Schweiz auszuwandern, sind vielfältig. Häufig berichten uns Kunden davon, dass die Lebensqualität in der Schweiz eine völlig andere ist. Tatsächlich liegen die Städte wie Bern, Zürich und Genf in den Rankings bezüglich der Lebensqualität weit oben. Es ist daher kaum verwunderlich, dass ein Umzug für viele Menschen aus Deutschland infrage kommt.

Besondere Regelungen bei Visum und Aufenthalt

Die Schweiz ist zwar umgeben von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, jedoch ist die Schweiz auch weiterhin kein EU-Mitglied. Wer eine Auswanderung in die Schweiz plant, der sollte sich zu den Bestimmungen diesbezüglich informieren. Für Personen mit deutschem Pass gibt es derzeit folgende Regelungen (hierzu rückversichern, denn die Regelungen können sich jeden Moment ändern):

  • Über 90 Tage Aufenthalt: Beim zuständigen Migrationsamt muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
  • Unter 90 Tage Aufenthalt: Kein Visum notwendig, aber 90 Tage beziehen sich stets auf die letzten 180 Tage, die müssen nicht am Stück sein.
  • Anmeldung: Spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine Anmeldung in der neuen Wohngemeinde erfolgen. Sollte der erste Arbeitstag früher sein, dann muss die Anmeldung entsprechend früher geschehen.
  • Finanzen: Bei einer Einwanderung muss ein Nachweis erbracht werden, dass für den Lebensunterhalt gesorgt ist durch ein entsprechendes Vermögen. Wenn in der Schweiz gearbeitet werden soll, dann braucht es wiederum auch eine Arbeitserlaubnis.

Wer mit seiner Familie in die Schweiz möchte, muss einen Antrag auf Familiennachzug stellen, diese Anträge werden in der Regel immer bewilligt.

Welche Unterlagen werden für den Umzug benötigt?

Beim Umzug müssen bereits einige Unterlagen vorliegen, wie etwa das Zollformular 18.44. Diese Listen sind vollständig auszufüllen und zu unterschreiben, wenn es zu Rückfragen kommt, sollten die vor dem Umzug erledigt werden, denn alle Unklarheiten können an der Grenze wiederum für erhebliche Wartezeiten sorgen. Weiterhin sind folgende Unterlagen zu erbringen:

  • Personalausweiskopie vom Antragsteller
  • Vollmacht des Antragstellers für die Verzollung
  • Abmeldung vom bisherigen Wohnsitz
  • Miet- oder Kaufvertrag des Wohnsitzes in der Schweiz
  • Inventarliste des Übersiedlungsgutes
  • Kopie des Arbeitsvertrags

Alle Unterlagen werden in dreifacher Ausführung benötigt, inklusive Originalunterschrift auf dem Zollformular.

Welche Besonderheiten stellen sich nach dem Umzug?

Aufgrund der Tatsache, dass die Schweiz kein EU-Mitglied ist, stellen sich einige Herausforderungen. Ein Führerschein ist beispielsweise nur 12 Monate ab Einreisedatum gültig, wenn aber berufsbedingt ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug bewegt wird, dann muss vor der ersten Fahrt ein Schweizer Führerschein vorliegen.

Die Umtauschformalitäten können eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, dies gilt es immer zu berücksichtigen, daher ist eine Ummeldung so schnell wie nur möglich zu vollziehen. Wenn die Fristen verstreichen, dann wird es noch aufwendiger und teurer. Nach 12 Monaten ist gegebenenfalls eine Bestätigung der Fahrpraxis notwendig oder eine Kontrollfahrt, dies kann etwa 150 bis 200 Franken kosten.

Besonderheiten gibt es auch in der Mentalität. Darauf sollte sich vorbereitet werden, es sollte sich intensiv mit den Menschen, aber auch mit dem Land an sich auseinandergesetzt werden.